Gültige Normen und Vorschriften einhalten – immer auf der sicheren Seite bleiben

Die Wartung der Schornsteinanlagen ist gesetzlich durch geltende Normen vorgeschrieben: Regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, ist eine Inspektion durch einen Sachkundigen fällig. Für Schwingungsdämpfer und Steigschutzeinrichtungen sind ggf. auch kürzere Zeitabstände für Inspektion und Wartung zu beachten.

Vorschriften zur Zustandsüberwachung

Auszug aus der DIN EN 13084 Absatz 7: Schornsteine müssen regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, durch einen Sachkundigen überprüft werden. Für Schwingungsdämpfer und Steigschutzeinrichtungen sind gegebenenfalls hierfür vorgeschriebene kürzere Zeitabstände für Inspektion und Wartung zu beachten. Bei sehr starker chemischer Beanspruchung und bei Überdimensionierung als Maßnahme gegen Korrosion ist die Überprüfung in kürzeren Abständen durchzuführen. Auch der begehbare Innenraum zwischen Trag- und Innenrohr muss in die Prüfung einbezogen werden. Über die Inspektionen ist ein Protokoll anzufertigen.

Hinweis:
Stahlschornsteine wurden seit August 1973 nach den Vorgaben der DIN 4133 errichtet. Es folgten die Ausgaben vom November 1991 und dann die DIN V 4133 vom Juli 2007. Diese wurde im Dezember 2010 vom DIN mit der Begründung zurückgezogen, dass es jetzt eine europäische Norm dafür gäbe, die EN 1993-3-2 und einen zugehörigen nationalen Anhang DIN EN 1993-3-2/NA.